Zeitpunkt des Auslaufens der Corona-Arbeitsschutzverordnung: 2.2.2023

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Laut mehreren Berichten in der Presse plant Bundesarbeitsminister Hubertus Heil eine vorzeitige Aufhebung der Corona-Arbeitsschutzverordnung zum 2. Februar 2023. Ursprünglich war geplant, dass diese Verordnung bis zum 7. April 2023 gültig sein sollte. In einer Ankündigung erklärte Minister Heil jedoch, dass er beabsichtigt, die Verordnung mittels einer Minister-Verordnung vorzeitig aufzuheben.

Kein Bedarf mehr an bundesweiten Richtlinien zum Schutz vor Corona am Arbeitsplatz

Gemäß Heil, der gegenüber der Agentur Reuters sprach, waren die speziellen Hygienevorkehrungen während der Hochphasen der Pandemie äußerst effektiv. Dank der umfangreichen Schutzmaßnahmen konnten Infektionen am Arbeitsplatz vermieden und Arbeits- sowie Produktionsausfälle verhindert werden. Da sich die Immunität in der Bevölkerung jedoch zunehmend ausbreitet, nimmt die Zahl der Neuinfektionen deutlich ab. Daher sind bundesweit einheitliche Vorschriften zum betrieblichen Infektionsschutz nicht mehr erforderlich.

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