Krankenhausentgelte 2024: Positives Signal für Patientenversorgung

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Am 6. November 2023 haben die Selbstverwaltungspartner auf Bundesebene den Entgeltkatalog für Krankenhäuser für das Jahr 2024 festgelegt. Dieser Katalog enthält die Fallpauschalen (DRG) und ist eine verbindliche Abrechnungsgrundlage für rund 17 Millionen stationäre Fälle pro Jahr. Somatische und psychosomatische Krankenhäuser erhalten eine Finanzierung von über 65 Milliarden Euro. Zusätzlich wurde der Pflegeerlöskatalog 2024 vereinbart, der weitere 20 Milliarden Euro für die Finanzierung der Pflegepersonalkosten sicherstellt.

Veränderungswerte und Tariferhöhung für Krankenhäuser festgelegt

Neben den beiden Katalogen wurden auch weitere wichtige Vereinbarungen über Vergütungsregelungen getroffen. Sowohl für den DRG-Bereich als auch für den Psych-Bereich wurden Veränderungswerte für 2024 und Tariferhöhungsraten für 2023 als entscheidende Faktoren für die Preisfestlegungen festgelegt. Der Veränderungswert im DRG-Bereich beträgt +5,13% und hat somit eine wichtige Bedeutung für die Steigerung der Basisfallwerte im Jahr 2024. Trotz schwieriger Rahmenbedingungen, wie beispielsweise den erstmaligen Hybrid-DRGs im Jahr 2024 und den Auswirkungen auf den DRG-Katalog, konnte das gesamte Vergütungssystem für 2024 vereinbart werden. Dadurch sind die Grundlagen für weitere Verhandlungen auf Landesebene und Budgetverhandlungen auf Krankenhausebene geschaffen worden.

Einigung der Selbstverwaltungspartner sichert Krankenhausfinanzierung

Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes, weist darauf hin, dass die Einigung eine entscheidende Rolle für die Finanzierung von Behandlungen und Operationen in Krankenhäusern im kommenden Jahr spielt. Die Selbstverwaltungspartner haben gezeigt, dass sie in der Lage sind, gemeinsam Lösungen zu finden, während die Bundesländer nach wie vor die ausreichende Finanzierung der notwendigen Investitionen nicht ausreichend gewährleisten.

Die Selbstverwaltungspartner haben ihre Aufgabe und Verantwortung für die Funktionsfähigkeit des Abrechnungssystems trotz der schwierigen Vorzeichen erfüllt, betont Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krankenhausgesellschaft.

Laut Florian Reuther, Direktor des Verbandes der Privaten Krankenversicherung, haben die Partner trotz der bevorstehenden Krankenhausreform eine belastbare Lösung für die Vergütung der Krankenhäuser im nächsten Jahr erarbeitet.

Basisfallwerte bestimmen Vergütungshöhe mit Krankenkassen maßgeblich

Der DRG-Fallpauschalenkatalog legt das Verhältnis der Vergütungen für verschiedene Behandlungsfälle anhand von Relativgewichten fest. Die Höhe der Vergütung, die mit den Krankenkassen vereinbart wird, hängt hauptsächlich von den in den Bundesländern vereinbarten Basisfallwerten ab. Seit dem 1. Januar 2020 sind die Kosten für das Pflegepersonal nicht mehr in die traditionelle DRG-Fallkostenkalkulation einbezogen. Stattdessen erfolgt die Finanzierung des pflegespezifischen Budgets über DRG-bezogene Tagessätze.

Neuausrichtung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Krankenhäuser erforderlich

Die Einigung auf die Krankenhausentgelte für 2024 ist ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass Behandlungen und Operationen in den Krankenhäusern finanziert werden können. Die Selbstverwaltungspartner haben ihre Verantwortung für die Funktionsfähigkeit des Abrechnungssystems wahrgenommen und eine tragfähige Lösung gefunden. Jetzt ist es an der Politik, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Krankenhäuser neu zu gestalten und für Stabilität im Reformprozess zu sorgen. Insgesamt ist die Einigung ein positives Signal für die Patientenversorgung und die Krankenhäuser in Deutschland.

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