Allergische Reaktionen auf Duftstoffe erkennen und vermeiden

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Gute Neuigkeiten für Menschen mit Duftstoffallergien: Ab Juli 2023 müssen Kosmetikhersteller auf ihren Verpackungen nicht nur 24, sondern insgesamt 80 allergene Duftstoffe angeben. Dies ist ein großer Fortschritt, da es Betroffenen hilft, potenziell irritierende Stoffe zu identifizieren und zu meiden. Allerdings müssen wir noch etwas Geduld haben, da Produkte, die bereits deklarationspflichtige Duftstoffe enthalten, noch einige Jahre lang verkauft werden dürfen.

Höhere Anforderungen: Kosmetikhersteller müssen mehr Duftstoffe deklarieren

Die Deklarationspflicht für allergene Duftstoffe gilt insbesondere für Kosmetika, die auf der Haut oder den Haaren verbleiben. Diese Duftstoffe müssen aufgeführt werden, wenn ihre Konzentration mehr als 0,001 % beträgt. Für Produkte, die abgespült werden, gilt die Deklarationspflicht erst ab einer Konzentration von mehr als 0,01 %.

Sensibilisierung gegenüber bestimmten Duftstoffen bei geringen Konzentrationen

Etwa vier Prozent der europäischen Bevölkerung leiden an Duftstoffallergien, die sich durch unangenehme Symptome wie Juckreiz, Knötchen, Bläschen und entzündliche Rötungen der Haut zeigen. Eine Sensibilisierung gegenüber bestimmten Duftstoffen kann bereits bei geringen Konzentrationen auftreten, weshalb es wichtig ist, die Allergene zu kennen und zu meiden. Seit 2005 müssen bestimmte Duftstoffe deklariert werden, was den Betroffenen zumindest teilweise hilft.

Mäßig potente Allergene: Hydroxycitronellal und Cinnamylalkohol

Bestimmte Duftstoffe, wie Isoeugenol, Cinnamal, Eichenmoosextrakt und Baummoos-Extrakt, sind äußerst allergen und können bereits in kleinen Mengen zu allergischen Reaktionen führen. In Tests werden Kosmetika mit diesen Verbindungen um zwei Noten abgewertet. Es gibt jedoch auch mäßig potente Allergene wie Hydroxycitronellal oder Cinnamylalkohol, die ebenfalls in Tests abgewertet werden.

Geraniol und Citronellol: Selten allergen, aber deklarationspflichtig

Obwohl Geraniol und Citronellol zu den deklarationspflichtigen Duftstoffen gehören, verursachen sie selten allergische Reaktionen. In Tests werden diese Duftstoffe nicht abgewertet, was darauf hindeutet, dass sie für die meisten Menschen gut verträglich sind. Dennoch werden sie in den Testtabellen aufgeführt, um Allergikern Informationen über alle deklarationspflichtigen Duftstoffe zu bieten. Für die meisten Menschen stellen Geraniol und Citronellol kein Risiko dar.

Verbot: Lyral und Lilial dürfen nicht mehr verwendet werden

Aufgrund ihrer starken allergisierenden Wirkung wurden die Duftstoffe Lyral und Lilial verboten und sind daher nicht mehr auf der Liste der deklarationspflichtigen Duftstoffe aufgeführt. Dieses Verbot soll dazu beitragen, das Risiko allergischer Reaktionen bei Verbrauchern zu verringern.

Duftstoffallergien: Neue Regelung ermöglicht gezieltes Meiden von Allergenen

Mit der neuen EU-Verordnung, die ab Juli 2023 in Kraft tritt, werden Menschen mit Duftstoffallergien viele Vorteile geboten. Die erweiterte Deklarationspflicht für insgesamt 80 allergene Duftstoffe auf Kosmetikprodukten erleichtert es Betroffenen, diese zu identifizieren und zu meiden. Somit können allergische Reaktionen effektiv reduziert oder sogar vollständig vermieden werden.

Geduld ist gefragt, da Produkte, die bereits deklarationspflichtige Duftstoffe enthalten, noch einige Jahre lang verkauft werden dürfen. Dennoch ist die neue Verordnung ein großer Schritt in die richtige Richtung für Menschen mit Duftstoffallergien. Durch die erweiterte Deklarationspflicht werden mehr allergene Duftstoffe auf den Verpackungen angegeben, was es Betroffenen ermöglicht, diese Stoffe zu erkennen und zu meiden. Dies trägt zur Verbesserung der Gesundheit und des Wohlbefindens bei.

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