Verpfuschte Schönheits OPs: 5 Risiken, 7 Tipps und wie man smart Schadensersatz für Kunstfehler einfordert

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Der Natur soll ein wenig auf die Sprünge geholfen werden? Leider sind nach einer OP oft Schmerzen und missglückte Ergebnisse häufig. Verpfuschte Schönheits OPs beschäftigen spezialisierte Rechtsanwälte immer häufiger.

Verpfuschte Schönheits OPs: Kunstfehler als Ergebnis der Operation

Jede Operation birgt ein gewisses Risiko und doch nehmen alljährlich mehr als 500.000 Menschen in Deutschland dieses Risiko freiwillig auf sich.

Leider sind verpfuschte Schönheits OPs keine Seltenheit, denn mit der Zahl der Operationen steigt auch die Zahl der nachgewiesenen Kunstfehler. Nicht selten liegt die misslungene Schönheits-OP am fehlenden Fachwissen des Arztes, denn die Bezeichnung „Schönheitschirurg“ ist in Deutschland nicht geschützt.

Verpfuschte Schönheits OPs werden mit Kunstfehlern gleichgesetzt. ( Foto: Shutterstock- lekziess )

Verpfuschte Schönheits OPs werden mit Kunstfehlern gleichgesetzt. ( Foto: Shutterstock- lekziess )

Definition: Was ist ein Kunstfehler? (Video)

Verpfuschte Schönheits OPs werden mit Kunstfehlern gleichgesetzt. Gemeint ist dabei, dass die Operation nicht dem gängigen fachlichen Standard entspricht. Schon allein dadurch wird deutlich, wie wichtig es ist, einen Facharzt zu beauftragen, der die Schönheits-OP durchführen soll. Kunstfehler können dennoch auftreten und misslungene Operationen sind keine Seltenheit mehr.

Eine Schönheitsoperation wird ohne medizinischen Grund durchgeführt, sie dient rein der Verbesserung des ästhetischen Eindrucks einer Person. Dabei muss dieser Eindruck nicht objektiv besser werden, häufig genug wird nur das subjektive Schönheitsempfinden des Patienten zugrunde gelegt.

Dennoch ist nicht jede Schönheits-OP ein Luxus, denn in vielen Fällen werden die Patienten durch einen jahrelangen Leidensdruck aufgrund eines (vermeintlich) äußeren Makels zu diesem Schritt gezwungen. Umso ärgerlicher ist es, wenn eine missglückte Operation die Folge ist.

Video: Botox-Lippen des Grauens: Verpfuschte Schönheits-OP | Endlich Feierabend! | SAT.1

5 Risiken bei der Schönheits-OP

Natürlich birgt jede Operation ein gewisses Risiko, egal, ob es sich um eine OP aus ästhetischen oder aus medizinisch notwendigen Gründen handelt.

Dennoch birgt eine Schönheits-OP einige spezifische Risiken, wie zum Beispiel die folgenden fünf:

  1. Fehlende Ausbildung

    Angesichts dessen, dass die Bezeichnung „Schönheitschirurg“ in Deutschland nicht geschützt ist, kann sich im Prinzip jeder Arzt auch der ästhetisch-plastischen Medizin widmen. Damit einher geht das Risiko, das nach Methoden operiert wird, für die keine Ausbildung vorliegt. Ein Facharzt für Ästhetische Medizin hat eine entsprechende Aus- und Weiterbildung absolviert und kann zahlreiche Praxisstunden vorweisen. Der Patient ist hier in sicheren Händen.

  2. Keine aktuellen Verfahrensweisen

    Der Stand der Wissenschaft ändert sich immer wieder und laufend kommen neue Erkenntnisse hinzu. Somit heißt es auch für einen Arzt, dass lebenslanges Lernen nötig ist. Wer als Schönheitschirurg nach veralteten Erkenntnissen operiert, riskiert eine missglückte Operation und kann sich dem gefürchteten Kunstfehler schuldig machen. Die Forderungen nach Schadensersatz sind hier berechtigt.

  3. Regelverstöße des Arztes

    Es gibt sogenannte „bewährte Regeln der ärztlichen Behandlung“, gegen die manche Schönheitschirurgen verstoßen. Das Risiko für eine misslungene Operation steigt um ein Vielfaches, wenn ein solcher grober Behandlungsfehler vorliegt. Wer gegen gesicherte medizinische Erkenntnisse und gegen das Wohl des Patienten handelt, handelt grob fahrlässig.

  4. Keine Aufklärung

    Theoretisch ist alles klar – und praktisch? Die Operation ist ein wichtiger Eingriff und soll nicht mehr Schmerzen oder Unwohlsein als nötig bedeuten. Außerdem kommt es auf eine gute Heilung und vor allem darauf an, dass der Patient nicht gefährdet wird. Dafür ist es nötig, eine umfassende Aufklärung (mindestens 24 Stunden vor dem geplanten Eingriff) vorzunehmen. Der Patient soll dabei im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte sein, um eine für sich sichere Entscheidung treffen zu können.

    Theoretisch ist alles klar – und praktisch? Die Operation ist ein wichtiger Eingriff und soll nicht mehr Schmerzen oder Unwohlsein als nötig bedeuten. (Foto: Shutterstock-Branislav Nenin )

    Theoretisch ist alles klar – und praktisch? Die Operation ist ein wichtiger Eingriff und soll nicht mehr Schmerzen oder Unwohlsein als nötig bedeuten. (Foto: Shutterstock-Branislav Nenin )

  5. Haftungsausschluss

    Manche Ärzte haben wohl Angst, dass verpfuschte Schönheits OPs die Folge ihrer Arbeit sein könnten und versuchen, den Patienten einen Haftungsausschluss unterschreiben zu lassen. Das ist rechtlich aber nicht zulässig! Patienten sollten zudem hellhörig werden, wenn von ihnen die Unterzeichnung einer Verzichtserklärung für eine eventuell misslungene Schönheits-OP verlangt wird.

Sicherlich kann eine vor der Operation abgeschlossene Folgekostenversicherung vor den finanziellen Folgen einer missglückten Schönheits-OP schützen. Doch die äußerlich sichtbaren sowie die psychischen Auswirkungen sind dennoch gegeben. Es gilt daher, die benannten Risiken nach Möglichkeit auszuschließen, sodass nur noch die rein medizinischen Risiken zu bewältigen sind.

Die Folgen von Eingriffen, die als verpfuschte Schönheits OPs gezählt werden, sind häufig drastisch und für den Betroffenen mehr als unangenehm. (Foto: Shutterstock-Blue Planet Studio )

Die Folgen von Eingriffen, die als verpfuschte Schönheits OPs gezählt werden, sind häufig drastisch und für den Betroffenen mehr als unangenehm. (Foto: Shutterstock-Blue Planet Studio )

Schmerzensgeld und Schadensersatz: Entschädigung für missglückte und verpfuschte Schönheits-OPs

Nicht immer hat der Patient das Recht auf die Zahlung von Schmerzensgeld und Schadensersatz, wenn eine missglückte OP vorliegt.

Oft handelt es sich nur um vermeintlich verpfuschte Schönheits-OPs, bei denen nur die Risiken eingetreten sind, auf die der Patient zuvor im Rahmen des Aufklärungsgesprächs hingewiesen wurde. Der Arzt ist dann nicht haftbar zu machen, immerhin hat sich der Patient unter Kenntnis dieser Risiken für die OP entschieden.

In anderen Fällen steht die Forderung nach einem Schadensersatz nach missglückter Schönheits-OP im Raum.

Wird dieser tatsächlich gewährt, zeigt die folgende Tabelle, mit welchen Schadensersatzsummen zu rechnen ist:

Verpfuschte Schönheits‑OP: Schmerzensgeld
Kunstfehler Schmerzensgeld
Schönheits-OP „Fettabsaugung“:
Wenn nach der Schönheits-OP unschöne Grübchen und Eindellungen in der Haut am Bauch zurückbleiben.
9.500 Euro
Schönheits-OP „Brustvergrößerung bzw. Bruststraffung“:
Wenn die Aufklärung über mögliche Narbenbildungen bei der Schönheits-OP fehlerhaft war.
11.000 Euro
Schönheits-OP „Brustvergrößerung“:
Oftmals werden Patientinnen nicht hinreichend über die Risiken bei der Brustvergrößerung aufgeklärt. Dies ist dann um so gravierender, wenn zusätzlich zur psychischen Belastung noch eine Beseitigung der eingetretenen Schäden eine Operation zur Korrektur notwendig wird.

Mögliche Folgen jeder Schönheits-OP können nämlich sein:

  • Brustmuskelschmerzen
  • Schmerzen, wenn die Brustmuskeln belastet werden
  • Die Brustwarzen können weniger berührungsempfindlich werden
  • Die Brüste können in ihrer Form assymetrisch werden
  • Die Brustwarzen können zu hoch angesetzt werden
  • Der Double-Bubble-Effekt kann eintreten (zwei parallele Falten, die über den unteren Pol der Brust verlaufen)
  • Der Rippling -Effekt kann eintreten (Implantate können mit der Haut und dem Unterhautfettgewebe verwachsen. So bilden sich sichtbare und tastbare, wellenförmige Falten)
  • Der Bottoming out -Effekt kann eintreten (Das stützende Narbengewebe am Taschenboden wird dann auf die Bodenlinie der neuen gelegenen Brustfalte hochgezogen und fixiert)

Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich nach der Zahl der Kunstfehler.

15.000 Euro
Schönheits-OP „Brustvergrößerung“
Durch Sauerstoffmangel bei der Operation kommt es zu schweren Hirnschäden an denen die Patientin verstirbt.
Landgericht Hamburg, Urteil vom 24.06.2016, Aktenzeichen 303 O 173/14
800.000 Euro

7 Tipps, um smart an Schmerzensgeld zu kommen (Video)

Die Folgen von Eingriffen, die als verpfuschte Schönheits OPs gezählt werden, sind häufig drastisch und für den Betroffenen mehr als unangenehm. Es kann zu Schmerzen und Narben kommen, zu Wundheilungsstörungen und Gewebewucherungen. Auch Asymmetrien, Störungen der Sensibilität und starke psychische Beeinträchtigungen sind die Folge.

Kurzzeitige Schmerzen nach der OP sind hier meist noch das geringste Übel! Die folgenden sieben Tipps sollen dabei helfen, im Falle der Forderung nach Schadensersatz geschickt vorzugehen:

  1. Alle Kosten aufstellen

    Fahrkosten, Zuzahlungen für Medikamente, Gutachterkosten, die Haushaltshilfe: Zahlreiche Kosten kommen durch die missglückte OP auf den Patienten zu, der nun versuchen möchte, Schadensersatz einzufordern. Wichtig ist, alle Kosten richtig aufzustellen und vor allem die entsprechenden Nachweise aufzuheben.

  2. Fiktive Kosten geltend machen

    Es können auch Kosten angesetzt werden, die gar nicht entstanden sind. Verpfuschte Schönheits OPs fordern nicht automatisch das Einstellen einer Haushaltshilfe. Doch wer durch Schmerzen oder gar eine Behinderung in Folge der OP stark körperlich eingeschränkt ist – und sei es zeitweise -, kann seinen Haushalt nicht richtig führen. Der Betroffene kann sich den eigenen Ausfall bezahlen lassen bzw. die fiktiven Kosten für eine Haushaltshilfe.

  3. Umgehend beraten lassen (Video)

    Auch wenn der behandelnde Arzt behauptet, dass sich das gewünschte Ergebnis noch einstellen würde, so sollten sich unsichere Patienten doch lieber von einem weiteren Arzt beraten lassen. Dieser kann einschätzen, ob es sich um einen Kunstfehler handelt oder ob der behandelnde Arzt seiner Sorgfaltspflicht ausreichend nachgekommen ist.

    Video: Das Geschäft mit Schönheit: Teuer und gefährlich? | Die Tricks… SWR

  4. Folgen dokumentieren

    Nicht nur die Kosten, sondern auch die einzelnen Folgen der verpfuschten OP sollten dokumentiert werden. Dabei reichen keine kurzen Beschreibungen, im besten Fall wird alles mit Bildern dargestellt. Vielleicht gibt es auch Zeugen, deren Kontaktdaten unbedingt notiert werden sollten!

  5. Juristische Hilfe

    Die meisten Ärzte und Krankenhäuser schmettern trotz vorhandener Haftpflichtversicherung gestellte Ansprüche seitens der Patienten erst einmal ab. Hier hilft es nur, sich juristische Hilfe bei einem Kunstfehler zu holen. Auf das Medizinrecht spezialisierte Rechtsanwälte können eine umfassende Beratung vornehmen und die Vertretung des Geschädigten vor Gericht übernehmen.

  6. Unterlagen anfordern

    Auch wenn viele Ärzte dies negieren: Patienten haben ein Recht auf ihre Unterlagen! Diese sollten bei dem Verdacht auf einen Behandlungsfehler umgehend angefordert werden, sodass sich die anwaltliche Vertretung ein genaues Bild vom Verlauf und von der aktuellen Situation machen kann.

  7. Auch psychische Schäden bedenken (Video)

    Bei der Forderung nach Schadensersatz und Schmerzensgeld sollten nicht nur die körperlichen Folgen einer missglücken Operation berücksichtigt werden, sondern auch die psychischen. Vor allem Patienten, die schon vor dem Eingriff psychisch gelitten haben, trifft eine missglückte OP hart. Unbedingt alle Möglichkeiten ausschöpfen und sich für die psychischen Folgen der Fehlbehandlung entschädigen lassen!

Video: 10 Schönheitsoperationen, die SCHIEF gingen!

Häufig gestellte Fragen: Verpfuschte Schönheits OPs

Was ist ein Behandlungsfehler?

Behandlungsfehler werden in der Umgangssprache auch als Kunstfehler bezeichnet. § 630a Abs. 2 BGB gibt Auskunft dazu: Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn die Behandlung von Arzt oder Zahnarzt nicht dem gängigen fachlichen Standard entspricht.

Abzustellen ist dabei auf das Wissen, das zum Zeitpunkt der Behandlung vorlag. Behandlungsfehler können in der Behandlung selbst oder in einer Unterlassung bestehen, auch Diagnosefehler sind anerkannte Behandlungsfehler.

Worüber muss der Arzt den Patienten aufklären?

Der Arzt muss den Patienten aufklären über

  • Anlass,
  • Dringlichkeit und
  • Umfang der Behandlung

Auch

  • Risiken,
  • mögliche Folgen und
  • Nebenwirkungen sowie
  • die Schwere des Eingriffs

müssen dargestellt werden. Dem Patienten muss klar werden, welche Folgen der Eingriff für seine persönliche Situation haben wird und was im Falle einer Nichtbehandlung passiert. Außerdem ist über mögliche Alternativen zu informieren. Des Weiteren müssen therapeutische Weiterbehandlungen Gegenstand der Aufklärung sein.

Der Patient muss nach der Aufklärung noch Zeit haben, über die Behandlung nachzudenken und seinen Entschluss sicher zu fassen. (Foto: Shutterstock-Nutnutchar NAV )

Der Patient muss nach der Aufklärung noch Zeit haben, über die Behandlung nachzudenken und seinen Entschluss sicher zu fassen. (Foto: Shutterstock-Nutnutchar NAV )

Wann und wie muss die Aufklärung des Patienten erfolgen?

Der Patient muss nach der Aufklärung noch Zeit haben, über die Behandlung nachzudenken und seinen Entschluss sicher zu fassen. In der Regel wird die Aufklärung daher mindestens einen Tag vor dem geplanten Eingriff erfolgen.

Es muss zudem sichergestellt werden, dass der Patient zum Zeitpunkt der Aufklärung im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist und dass er sich frei entscheiden kann. Nur in Notfällen darf auf die vorherige Aufklärung verzichtet bzw. diese nur eingeschränkt gegeben werden. Auch der zeitliche Rahmen lässt sich im Notfall nicht einhalten.

Was wird bei einem Fehlbehandlungsvorwurf gemacht?

Der behandelnde Arzt wird über den Fehlbehandlungsvorwurf informiert, danach wird eine Meldung an den zuständigen Haftpflichtversicherer getätigt.

Es wird ein Gutachten von einer Kommission zum vorliegenden Fall angefertigt werden, dennoch weigern sich die meisten Haftpflichtversicherer, die Ansprüche des Patienten anzuerkennen.

Spätestens jetzt sollte ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden, der in vielen Fällen die Vertretung des Patienten übernimmt, wenn dieser den behandelnden Arzt oder das Krankenhaus auf Schmerzensgeld und Schadensersatz verklagt.

Welche Ansprüche kann ein geschädigter Patient für verpfuschte Schönheits OPs stellen?

Diese Ansprüche kann ein geschädigter Patient stellen:

  • Schmerzensgeld
  • Schadensersatz für Verdienstausfälle und nötige Kosten für die Haushaltsführung
  • Behandlungskosten
  • Fahrtkosten
  • Zuzahlungen für Medikamente

Doch zuerst muss ein kausaler Zusammenhang zwischen der Behandlung und dem Schaden des Patienten festgestellt werden. Der Arzt ist in dem Fall zur Zahlung von Schmerzensgeld und Schadensersatz verpflichtet.

Der Schadensersatz umfasst Verdienstausfälle und nötige Kosten für die Haushaltsführung, wobei auch fiktive Haushaltskosten angerechnet werden. Es ist nicht nötig, eine Haushaltshilfe einzustellen! Auch Behandlungskosten, Fahrtkosten und Zuzahlungen für Medikamente werden angerechnet.

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